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Allgemeine Seminarbedingungen

Diese Teilnahmebedingungen sind für Veranstaltungen und Lehrgänge gültig, die durch den DLRG Bezirk Emscher-Lippe-Land e.V. veranstaltet werden.

Anmeldungen zu Lehrgängen erfolgen grundsätzlich online über das Internet Service Center. Die Anmeldung muss durch den Teilnehmer selbst und – sofern erforderlich – durch die Gliederung des Teilnehmers bis zum Anmeldeschluss bestätigt werden, ansonsten erlischt die Anmeldung.

Die Bestätigung durch den Verwalter erfolgt nach Vorlage aller Nachweise der Zulassungsvoraussetzungen durch die jeweilige Geschäftsstelle.

Mit der Anmeldung werden die Teilnahmebedingungen anerkannt. Telefonische und/oder mündliche Anmeldungen werden nicht berücksichtigt.

Anmeldungen sind grundsätzlich nur wie in der Ausschreibung beschrieben möglich. Eine Teilnahme ohne Anmeldung ist nicht möglich. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme wird mit der Anmeldung nicht begründet.

Mit der Anmeldung erkennt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an. Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

Wenn sie nicht durch einen Erziehungsberechtigten angemeldet wurden, haben minderjährige Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern zum Lehrgang oder zur Veranstaltung mitzubringen.

Entrichtung des Teilnehmerbeitrags

Sie erhalten nach Meldeschluss eine Bestätigungsmail. Mit Erhalt der Bestätigungsmail ist die Zahlung des Teilnehmerbeitrages zu leisten. Der Teilnehmerbeitrag ist auf das Konto des DLRG Bezirk Emscher-Lippe-Land e.V. zu überweisen:

Kreditinstitut: Volksbank Südmünsterland-Mitte eG
IBAN: DE11 4016 4528 0123 6103 00
BIC: GENODEM1LHN

Mit der Überweisung sind der Name und die Rechnungsnummer anzugeben. Ohne diese Angaben ist eine ordnungsgemäße Bearbeitung nicht möglich! Der Teilnehmerbeitrag muss vor Lehrgangsbeginn vollständig bezahlt worden sein. Abweichende Zahlungsarten sind in der Ausschreibung so benannt.
Die Fahrtkosten gehen grundsätzlich zu Lasten der Teilnehmer bzw. der entsendenden Gliederung. Ausnahmen ergeben sich aus den Lehrgangsausschreibungen bzw. den gesonderten Einladungen

Teilnahmevoraussetzungen 

Die Teilnahme an Lehrgängen ist ggf. mit Zulassungsvoraussetzungen verbunden. Diese werden u a. durch die Prüfungsordnungen der DLRG und die entsprechenden Rahmenrichtlinien geregelt.

Für die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen ist der Teilnehmer verantwortlich.

Eine Teilnahme kann ausschließlich mit Nachweisen der in der Seminarausschreibung geforderten Voraussetzungen erfolgen.

Sobald beides nach der Anmeldung vorliegt, kann der angemeldete Platz bestätigt werden. Auch für Teilnehmer auf der Warteliste gilt, dass die Nachweise bis zum Anmeldeschluss einzureichen sind.

Sind die Nachweise nicht bis zum Meldeschluss erbracht worden, ist die Teilnahme nicht möglich. Die eingereichten Unterlagen werden nicht aufbewahrt oder zurückgeschickt! Die Lehrgangsleitung ist darüber hinaus befugt, nicht angemeldete Teilnehmer und/oder Teilnehmer mit fehlenden oder ungültigen Unterlagen auch unmittelbar zu Beginn des Lehrgangs abzuweisen.

Eine Erstattung der anfallenden Gebühren ist in jedem Fall ausgeschlossen. In Einzelfällen ist eine Kontrolle der Lehrgangsvoraussetzungen bei Lehrgangsbeginn vor Ort möglich. Darauf besteht jedoch kein Anspruch. Sollte ein Teilnehmer eines Lehrganges mit falschen Angaben Zugang zu einem Lehrgang bekommen (haben), so behält sich der Bezirk das Recht vor die Person für weitere Lehrgänge zeitweise zu sperren.

Darüber hinaus erklärt der Anmeldende mit der Anmeldung, dass er gesundheitlich in der Lage ist, die mit diesem Lehrgang in engem Zusammenhang stehenden Inhalte in der Theorie und in der Praxis zu erfüllen.

Vergabe der Lehrgangsplätze

Mitglieder des Bezirks Emscher-Lippe-Land werden bei der Platzvergabe grundsätzlich bevorzugt, soweit durch eine übergeordnete Gliederung keine abweichende Regelung vorgegeben wird.

Ansonsten werden die zur Verfügung stehenden Plätze in der Reihenfolge des Anmeldungseingangs vergeben.

Gehen mehr Anmeldungen ein als Lehrgangsplätze zur Verfügung stehen, werden die überzähligen Teilnehmer auf eine Warteliste übernommen. Eine Teilnahme kann jedoch nur nach Freiwerden eines Lehrgangsplatzes erfolgen.

Bei gleichzeitiger Anmeldung mehrerer Teilnehmer durch eine Gliederung finden die Teilnehmer in der angemeldeten Reihenfolge Berücksichtigung.

Teilnehmerzahl

Zur Durchführung eines jeden Lehrgangs ist eine Mindestteilnehmerzahl erforderlich. Wird diese nicht erreicht, behalten wir uns vor, den Lehrgang abzusagen.

In diesem Fall werden bereits bezahlte Gebühren zurück überwiesen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.

Rücktrittsbedingungen

Abmeldungen sind online über die eigene Benutzerseite oder per E-Mail einzureichen.

Bei fristgerechter Abmeldung bis zum Meldeschluss werden die gezahlten Gebühren (soweit nicht schon Gebühren an Dritte abgeführt wurden oder Materialien beschafft wurden) erstattet.

Bei nach dem Anmeldeschluss eingehenden Abmeldungen oder bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung wird der volle Teilnehmerbeitrag eingezogen. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests innerhalb von 3 Werktagen nach Lehrgangsende wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10,– € fällig.

Haftung

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen beruhen.

Fotofreigabe

Wir weisen alle Teilnehmer darauf hin, dass während der Lehrgänge von Ihnen Foto- und Filmaufnahmen angefertigt werden können. Diese Aufnahmen dienen der Darstellung der Lehrgänge in den Medien.

Ihre Veröffentlichung bedarf daher im Regelfall keiner zusätzlichen Einwilligung der fotografierten Personen. Die Fotografen tragen darüber hinaus dafür Sorge, dass die Persönlichkeitsrechte der fotografierten Person gewahrt bleiben. Weder von dem Fotografen noch von den auf dem Foto dargestellten Personen können Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

Der DLRG Bezirk ELL behält sich vor, während der Lehrgänge/Veranstaltungen angefertigte Bilder und Filmaufnahmen für verbandsinterne Zwecke weiter zu verwenden. Wenn Teilnehmer nicht fotografiert werden wollen, ist dies zu Beginn des Lehrgangs der Lehrgangsleitung mitzuteilen.

Für darüberhinausgehende Anwendungen, insbesondere kommerzieller Art, wird die DLRG sich im Einzelfall mit der jeweils fotografierten Person in Verbindung setzen, sofern dies im Rahmen der §22 und § 23 Kunst- UrhG notwendig ist.

Teilnahmebestimmungen

In der Ausschreibung können ergänzende Regelungen genannt werden. Diese gelten zusätzlich zu den hier genannten Regelungen.

Sind in der Ausschreibung abweichende Regelungen zu den Allgemeinen Seminarbedingungen genannt gelten die Bedingungen der Ausschreibung.

Beratung und Information

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Geschäftsstellen:
E-Mail: geschaeftsfuehrung@bez-emscher-lippe-land.dlrg.de

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